Donnerstag, 15. Januar 2015

Ich frage das Deutsche Volk


In der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 heißt es:
„Im Bewusstsein ... hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, ... und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Anlässlich der Vereinigung beider deutschen Staaten wurden am Grundgesetz Änderungen vorgenommen, so auch in der Präambel. Sie lautet nun „in der Fassung der Änderungs- und Ergänzungsgesetze einschl. des fünfunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990, zuletzt geändert am 21. Dezember 1992“:
„Im Bewusstsein ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, ... und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Ich frage dich, Deutsches Volk: „Wann wurdest du gefragt, wann hast du in „freier Selbstbestimmung“ dieses Werk vollendet?“

Ich habe während des gesamten Zeitraums als Deutscher in Deutschland gelebt und wurde nie gefragt.
Die gewählten damaligen Parlamentarier hatten bei ihrer Wahl noch keinen blassen Schimmer, wie eine Verfassung aussehen könnte. Sie hatten nicht den von Bürgern erteilten Auftrag zur Entscheidung „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“.
Der Auftrag hätte durch Bürgerbeteiligung, durch Wahlen, erfolgen müssen.
Das unter dem Terminus „kraft seiner verfassunggebenden Gewalt“ zu kaschieren, betrachte ich als politische Trickserei.

Die Verantwortlichen selbst sprechen im Text nicht von einer „Verfassung“, sondern vom „Grundgesetz“, dem die neuen Bundesländer schlicht einverleibt wurden.

Es gilt jedoch aktuell auch Artikel 146: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Warum wird eine solche Verfassung bisher von keiner Partei in Deutschland angestrebt?

Ich frage weiter: „Gibt es einen Zusammenhang mit dem Zwei + Vier-Vertrag?“
Artikel 7, Absatz 1: „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“

Meine Frage: „Auf welcher vertraglichen Berechtigung befinden sich US-Truppen mit Atomwaffen auf deutschem Boden und führen von hier aus völkerrechtswidrige Kriege?“ – Ist das die „volle Souveränität“ in Artikel 7, Absatz 2 ?
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

In Artikel 6 geht es um Bündnisse: „Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.“
Es ist nicht klar, ob es sich um bestehende oder zukünftige Bündnisverträge handelt. Daher ist zu fragen, ob es frühere, heute gültige Verträge gibt, die der in Artikel 7 zugestandenen „vollen Souveränität“ entgegenstehen.

Deutsches Volk, als Bürger – ich bin kein Jurist – bitte ich dich um Aufklärung, sachlich fundiert, demokratisch-freiheitlich, der Sache angemessen und würdig.
Auch internationale Kommentierungen sind willkommen, bitte in deutscher Sprache.
Anonyme Stellungnahmen finden keine Berücksichtigung.

(Alle Textquellen stammen aus: Kultusministerium NRW, Menschenrechte Bürgerfreiheit Staatsverfassung, Verlag Ferdinand Kamp Bochum, 1993
ISBN: 3-592-87010-6)




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